Whistleblowing Policy

WHISTLEBLOWING - RICHTLINIEN FÜR DEN INTERNEN MELDEKANAL

Einleitung

Die Europäische Union hat mit der Richtlinie 2019/1937 die Rechtsvorschriften zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das EU-Recht melden, erneuert, um einen Mindeststandard für den Schutz der Rechte von Hinweisgebern in allen Mitgliedstaaten zu schaffen. Italien hat die europäische Richtlinie mit dem Gesetzesvertretenden Dekret Nr. 24 vom 10. März 2023 (im Folgenden "Dekret") umgesetzt.

Ziel ist es, dem Hinweisgeber, also der Person, die die Verstöße meldet, klare operative Hinweise zu Gegenstand, Inhalt, Empfängern und Übermittlungswegen der Meldungen zu geben.

Das Whistleblowing-Verfahren garantiert die Vertraulichkeit der Identität des Hinweisgebers ab dem Zeitpunkt des Eingangs und bei jedem weiteren Kontakt. Gemäß Art. 5 Abs. 1 Buchst. e) des Dekrets enthält diese Richtlinie daher Informationen über die Kanäle, Verfahren und Annahmen für die Erstellung interner und externer Berichte.

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